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§ 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) regelt die technischen Vorgaben für Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien (z. B. Solar, Wind oder Biomasse) in das Netz einspeisen. Diese Vorschrift ist für Anlagenbetreiber, Netzbetreiber sowie für Mess- und Steuertechnik-Anbieter besonders relevant, da sie konkrete Anforderungen an die technische Ausstattung und das Verhalten der Anlage im Netzbetrieb festlegt.
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