Zuluft-Steuerung
Konventionelle Montage mit Leitungsverlegung
Komfortable Montage ohne Leitungsverlegung

Aufstellung von Feuerstätten §4 Absatz 2

Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen in Räumen, Wohnungen oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe, aus denen Luft mit Hilfe von Ventilatoren abgesaugt wird, nur aufgestellt werden wenn

  • ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätten und der luftabsaugenden Anlage durch Sicherheitseinrichtungen verhindert wird,
  • die Abgasführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird,
  • die Abgase der Feuerstätten über die luftabsaugenden Anlagen abgeführt werden, oder
  • durch die Bauart oder die Bemessung der luftabsaugenden Anlagen sichergestellt ist, dass kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann.

Zuluft-Steuerung: Konventionelle Montage mit Leitungsverlegung

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Zuluft-Steuerung: Komfortable Montage ohne Leitungsverlegung

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